Beihilfen
Mit dem geänderten Gesetz vom 13. Juli 2006 über die Organisation der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (loi modifiée du 13 juillet 2006 portant organisation du Centre psycho-social et d'accompagnement scolaires) wurden zwei Beihilfen eingeführt, um Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Familien während des Sekundarunterrichts zu unterstützen.
Diese Beihilfen können für Schülerinnen und Schüler beantragt werden, die an öffentlichen luxemburgischen Sekundarschulen oder vertraglich geregelten Privatschulen eingeschrieben sind, die die offiziellen Lehrpläne des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend anwenden.