Bedingungen
Für eine Subvention für den Verbleib im Schulsystem kommen Schülerinnen und Schüler in Frage, die :
- in Vollzeit oder für den berufsbegleitenden Unterricht an öffentlichen luxemburgischen Sekundarschulen oder vertraglich geregelten Privatschulen eingeschrieben sind, die die offiziellen Lehrpläne des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend anwenden
- zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 30 Jahre alt sind
- sich in einer psychosozialen Notlage befinden und alleine leben müssen, wobei die psychosoziale Notlage vom SePAS festgestellt wird
- von einem SePAS-Mitarbeiter ihrer Schule betreut werden
- die Schule mit dem Ziel besuchen, einen der folgenden Abschlüssen zu erreichen: Abschlusszeugnis des klassischen Sekundarunterrichts; Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts; Techniker-Diplom; Diplom über die berufliche Reife; Berufsbefähigungszeugnis
Verfahren
Der Antrag kann im laufenden Schuljahr jederzeit eingereicht werden. Betroffene Schülerinnen und Schüler vereinbaren einen Termin beim SePAS ihrer Schule, bei dem die soziale Situation geprüft und der Antrag entgegengenommen wird. Dem Antrag ist der von einer SePAS-Mitarbeiterin oder einem SePAS-Mitarbeiter erstellte Bericht über die soziale und finanzielle Situation beizufügen. Anschließend wird der Antrag zur Bearbeitung und Bewilligung an die CePAS übermittelt.
Auszahlung
Die Subvention für den Verbleib im Schulsystem wird für ein Schuljahr gewährt und quartalsweise ab dem Monat der Antragstellung bei der CePAS auf das Konto der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers ausgezahlt. Die Höhe der Subvention hängt von den Einkommensverhältnissen und Mietkosten der Schülerin oder des Schülers ab.