Bedingungen
Anspruch auf den Zuschuss für einkommensschwache Haushalte haben Schülerinnen und Schüler, die in Vollzeit oder für den berufbegleitenden Unterricht eingeschrieben sind und für die Kindergeld bezogen wird. Darüber hinaus müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller:
• mit der Schülerin oder dem Schüler, für die oder den die Leistung bezogen wird, in einem Haushalt leben
• die elterliche Sorge für die Schülerin oder den Schüler innehaben
• Teil eines Haushalts sein, dessen monatliches Nettoeinkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung unterhalb der Niedrigeinkommensschwelle liegt (siehe Sozialindex-Tabellen unten)
Verfahren
Der Antrag muss mithilfe des beim SePAS der Schule erhältlichen oder auf dieser Seite herunterladbaren Formulars jedes Jahr neu gestellt werden. Für jedes berechtigte Kind ist ein eigener Antrag zu stellen.
Alle Unterlagen einschließlich der geforderten Belege sind für jedes Schuljahr bis zum 31. Oktober beim SePAS einzureichen.
Auszahlung
Bei Gewährung der Leistung wird diese Ende April für das Schuljahr auf das Bankkonto der Antragstellerin oder des Antragstellers ausgezahlt.
Der Zuschuss für einkommensschwache Haushalte wird auf der Grundlage eines Sozialindexes gewährt. Dieser hängt von der Zusammensetzung des Haushalts und dem monatlichen Nettoeinkommen (Durchschnitt der letzten drei Monate vor Antragstellung) ab. Er variiert zwischen 713,19 € und 1069,79 € pro Schülerin oder Schüler und Jahr (Indexzahl 944,43 €).
Mit der Gewährung des Zuschusses besteht auch ein Anspruch auf eine warme Mahlzeit pro Tag in der Schulkantine.